Befreiung leicht gemacht!


Empfangsbereite Rundfunkgeräte (Radio, TV, PC) müssen angemeldet werden! Studentinnen und Studenten können sich aber von der Gebührenpflicht befreien lassen – wenn sie BAföG bekommen.
In diesem Internetangebot finden sich Tipps sowie ein Formular-Assistent, der beim Ausfüllen des Antrags behilflich ist. Am Ende kann man sich den PDF-Antrag ausdrucken und zusammen mit dem BAföG-Schein an die GEZ schicken.