Wichtige Tipps zur Befreiung


Der Befreiungsantrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, auch wenn der BAföG-Bescheid noch nicht vorliegt. Einfach im folgenden Formular- Assistenten ankreuzen: „BAföG-Bescheid wird nachgereicht“. Wichtig für die Befreiung ist der rechtzeitige Eingangstermin des Antrags bei der GEZ, nicht der Absendetermin. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

Kein Original des BAföG-Bescheids versenden, sondern eine beglaubigte Kopie! Die Beglaubigung übernehmen die Ämter für Ausbildungsförderung kostenlos.

Bitte beachten:
Mit dem Befreiungsantrag meldet man sich gleichzeitig an. Alles klar? Nachfolgend kann man sich in drei kleinen Schritten ein Formular erstellen lassen.